Wiederaufbau Uhrmacherhäusl: Baurechtsmehrung nach illegalem Abriss verhindern

Den illegalen Abriss des denkmalgeschützten ‘Uhrmacherhäusls’ in Obergiesing nicht auch noch mit mehr Baurecht belohnen – dabei könnte ein Bebauungsplan helfen. Dirk Höpner, Stadtrat der München-Liste, hat gemeinsam mit seiner Fraktion ÖDP/FW einen entsprechenden Stadtratsantrag gestellt (12.08.2020). Hier der Wortlaut:

Antrag
Uhrmacherhäusl – Alle planerischen Mittel ausschöpfen

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob für das Grundstück im Erhaltungs- bzw. Sanierungsgebiet Tegernseer Landstraße / Chiemgaustraße, Obere Grasstraße 1, sog. „Uhrmacherhäusl“, ein Bebauungsplan aufgestellt werden kann.

Begründung
Wie aus der Presseberichterstattung zu erfahren ist, hat der Eigentümer des Grundstücks „Obere Grasstraße 1“ bei der Verwaltung einen Antrag auf Vorbescheid für das Grundstück gestellt. Ziel ist unter anderem eine „Aufstockung“ des geplanten Gebäudes um ein Stockwerk. Begründet wird dies laut Presseberichterstattung mit der Umgebungsbebauung, was baurechtlich nicht abwegig ist.

Sollten sich die Gerichte gegen einen Wiederaufbau des sog. „Uhrmacherhäusls“ entscheiden, wäre ein Bebauungsplan die einzige Möglichkeit, zu verhindern, dass der kriminelle Akt des Abrisses nicht noch mit einer Mehrung des Baurechts belohnt wird.