Baudenkmäler

Die Münchner Bauwut macht selbst vor historischen, denkmalgeschützten Gebäuden nicht Halt. Investoren haben die Denkmäler für sich entdeckt.

Der Denkmalschutz hat keine Lobby – der politische Wille zum Erhalt historisch wertvoller Gebäude fehlt. Viele werden von Investoren gänzlich entfernt oder bis zur Unkenntlichkeit verändert und somit dem Denkmalschutz entzogen. In diesem Kontext erscheinen die Genehmigungspraktiken der Denkmalbehörden zumindest zweifelhaft.

Zahlreiche wertvolle Gebäude sind schon der weichen Auslegung der Denkmalschutzgesetze mit Genehmigung der Denkmalbehörden zum Opfer gefallen. Zu nennen sind hier z.B.:

  • Die Walmdachvilla an der Kolbergerstraße 5 im Münchner Herzogpark, Bogenhausen, wurde 1923 erbaut, 1973 unter Denkmalschutz gestellt und 2015 abgerissen. Die Villa wurde von einem Immobilienunternehmen gekauft. Das Haus wurde anschließend von der Denkmalliste gestrichen, als Begründung wurden der Umbau und der daraus resultierende Verlust der historischen Innenausstattung angeführt.
  • Der Derzbachhof in Forstenried, das älteste Bauernhaus in München (aus dem Jahre 1751), ist ein Einzeldenkmal sowie Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles Forstenried. Im Jahr 2017 wurde der Derzbachhof an den Investor „Euroboden“ verkauft. Die Stadt München erteilte 2020 die Baugenehmigung für die Sanierung und den Ausbau. Zur Finanzierung baut der Investor auf dem Gelände einen Neubau mit insgesamt 17 Wohnungen, im ehemaligen Wirtschaftsgebäude (Tenne) vier weitere Wohnungen. Hauptkritikpunkt der Baugegner ist die Massivität des Bauvorhabens mit Veränderung des Dorfkernensembles Forstenried und dem drohenden Verlust des Ensembleschutzes.
  • Die Abrissarbeiten an der etwa 100 Jahre alten Kakteen-Kaiser-Villa in Neuhausen-Nymphenburg erfolgten im März 2020. Hierbei handelt es sich um ein Paradebeispiel für eine gewinnorientierte Bebauung durch Investoren (hier: HWN GmbH & Co. KG), ohne Rücksicht auf den Kunst- und Kulturverlust. Die tadellos erhaltene und werbewirksame Villa wurde nicht unter Denkmalschutz gestellt mit der Begründung, Gebäudekubatur und Fassadengliederung seien “auf den ersten Blick zwar ansprechend, im Vergleich mit anderen Bauten dieser Zeit aber von eher durchschnittlicher architektonischer Qualität“. Kurioserweise war beabsichtigt, die Haustür mit ihren Kakteenblütenschnitzereien in das Bauteilarchiv des Landesamtes für Denkmalpflege zu bringen.
  • Das Zehentbauer-Haus war eines der ältesten Gebäude der Lerchenau. Die von dem in ganz Deutschland bekannten Künstler im Jahr 1912 errichtete (prachtvolle) Villa wurde 2014 an die Raiffeisenbank verkauft, abgerissen und durch zwei gesichtslose Gebäude mit Bankfiliale ersetzt. Ein Antrag zum Erhalt der Villa bereits in 2014 gestellt, wurde im Januar 2021 von der Stadtverwaltung folgendermaßen beantwortet: „Laut Auskunft des Kommunalreferates wurde am 21.11.2016 ein Abbruchbescheid erstellt und das Bestandsgebäude 2017 abgebrochen bzw. entfernt. Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und geschäftsordnungsgemäß als erledigt gelten darf.“
  • Das Gebäude-Ensemble Türkenstraße 52/54 in der Maxvorstadt stammt aus der Gründerzeit (Neubarock, Ende des 19. Jahrhunderts) und befand sich unter Denkmalschutz bis 2008. Der Denkmalschutz wurde zu diesem Zeitpunkt aufgehoben mit der Begründung dass u. a. bauliche Maßnahmen seit 1945 zu einer erheblichen Reduzierung des historischen Baubestandes geführt haben. Zu dieser Erkenntnis ist also das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege nach über 60 Jahren gelangt. Pikant erscheint in diesem Zusammenhang, dass der amtliche Beschluss kurz nach dem Erwerb des Gebäudekomplexes durch einen Investor erfolgte. Entmietungen und jahrelanger Leerstand waren die Folge. Nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist wurde das Objekt inklusive Abrissgenehmigung und Planungssicherheit an die “Real-Treuhand Immobilien GmbH“ weiterveräußert. Der Investor plant auf dem Grundstück einen Neubau mit 64 Eigentumswohnungen, einem Laden und einer Tiefgarage.

 

Position der München-Liste

 

Denkmalschutz geht vor Investorenschutz.

Wir setzen uns für den Schutz der Münchner Denkmäler ein, die durch illegalen Abriss (z. B. Uhrmacherhäusl in Giesing), fadenscheinige Aufhebung des Denkmalschutzes oder nicht nachvollziehbare Ablehnung einer Aufnahme in die Denkmalliste dem Kulturerbe entzogen werden.

Wir fordern:

  • Denkmäler bewahren und Denkmal-/Ensembleschutz konsequent anwenden, streng kontrolliert durch Denkmalschutzbehörden
  • Hohe Strafzahlungen bei Nichtbeachtung der Denkmalschutzvorgaben, sofortigen Baustopp bei nicht genehmigten baulichen Veränderungen und Herstellung des ursprünglichen Zustandes
  • Ein Vorkaufsrecht der Stadt München zum Erhalt historisch bedeutender Gebäude für öffentliche Interessen (z. B. Museen, Kunstausstellungen, Fortbildungsveranstaltungen, Vereinsnutzung, Kindergärten)
  • Befreiung privater Eigentümer von Erbschafts- und Grundsteuer damit Instandhaltung und Pflege denkmalgeschützter Gebäude adäquat durchgeführt werden können (ggf. weitere Hilfen)

Die München-Liste spricht sich klar gegen die Gesetzesänderung vom 01.07.2023 aus, die besagt dass Erneuerbare Energien zukünftig gegenüber dem  Denkmalschutz Vorrang haben (z.B. Solaranlagen auf Denkmälern oder Windenergieanlagen im Umfeld von Denkmälern).
Die München Liste schließt sich der Stellungnahme des Denkmalnetzes an:  Stellungnahme-des-Denkmalnetzes

 

Sie können helfen, dies zu ändern. Machen Sie bei uns mit!

Ein zentrales Ziel der München-Liste ist, den Münchner BürgerInnen und zahlreichen Bürgerinitiativen, die sich hierfür einsetzen, endlich Gehör in der Politik zu verschaffen.