Lärmschutz

Der Lärm durch Straßen-, Bahn- und Flugverkehr nimmt stetig zu und beeinträchtigt die Lebensqualität der Münchner Bürger.

Position der München-Liste

Gemäß Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes hat jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das muss der Maßstab für das Handeln des Stadtrats auch in der Großstadt München werden.
Wir fordern:

  • Konsequente Anwendung des Modells des Umweltbundesamtes (Januar 2019) und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gesamtlärmbewertung durch die Landeshauptstadt München
    https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Forschungsdatenbank/fkz_3715_55_103_modell_zur_gesamtlaermbewertung_bf.pdf
  • Ausreichend Messstationen an sinnvollen Stellen für die Erfassung von Lärm und Schadstoffen im Stadtgebiet München
  • Erfüllung aller erforderlichen Auflagen bezüglich Festsetzung von Immissionsrichtwertanteilen und Immissionsbegrenzungen
  • Ermittlung des Lärms von Güterverkehr bereits für Lkw ab 2.8t (nicht erst ab 3.5t), um auch den Lkw-Verkehr mit Kleinlastern in Lärmberechnungen zu erfassen. Bei Prognosen sind die Zunahme der Bevölkerung und des Verkehrs ausreichend zu berücksichtigen.

Wir lehnen ab:

 

Sie können helfen, dies zu ändern. Machen Sie bei uns mit!

Ein zentrales Ziel der München-Liste ist, den Münchner BürgerInnen und zahlreichen Bürgerinitiativen, die sich hierfür einsetzen, endlich Gehör in der Politik zu verschaffen.