Mangelhafte Ausgleichsflächen für Bauprojekte: Stadtrat Dirk Höpner stellt Anfrage an OB Reiter & Antrag zu Flächenauswahl und Kontrollen

Wo gebaut wird, werden Flächen versiegelt, Natur zerstört. Dafür müssen Bauherren in bestimmten Fällen Ausgleichsflächen organisieren. Oft sind Umsetzung und Überwachung mangelhaft. Deshalb hat Stadtrat Dirk Höpner von der München-Liste gemeinsam mit einem Fraktionskollegen aus der gemeinsamen Fraktion ÖDP/FW eine Anfrage an OB Reiter und einen Stadtratsantrag gestellt (11.01.2021):

Anfrage: Ausgleichsflächen bzw. Kompensationsmaßnahmen in München 1 – Welche Qualität haben Münchner Ausgleichsflächen?

Jeden Tag werden in Bayern 10,8 ha freie Landschaft in Bauland umgewandelt. Es gibt Überlegungen einiger Parteien den Flächenfraß zu begrenzen. Für Bau- bzw. Versiegelungsprojekte müssen gesetzliche Vorgaben beachtet werden, damit die Natur und Landschaft sowie die Tier-und Pflanzenwelt intakt bleiben.

Verschiedene Studien und Gutachten, z.B. in Landshut und Freiburg, deuten darauf hin, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Es zeigt sich, dass viele Maßnahmen nur auf dem Papier existieren bzw. Flächen in einem ökologisch schlechten Zustand sind.

Deshalb bitten wir den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viel Fläche wird in München seit 2005 pro Jahr versiegelt?

2. Für alle durch Bebauung veranlassten Ausgleichsflächen seit 2005 (vor allem auch für alle B-Pläne, deren Bebauung noch nicht abgeschlossen ist) bitten wir um folgende Angaben:

•Bebauungsgebiet

•Größe des Bebauungsgebietes

•Wurde eine Ausgleichsfläche beschafft?

•Falls ja:

o Ort der Ausgleichsfläche

o Größe der Ausgleichsfläche

o Angabe des Ausgleichsfaktors

o Wurde die Ausgleichsfläche hergerichtet?

o Wird die Ausgleichsfläche betreut?

o Wird die Ausgleichsfläche kontrolliert?

o Erfüllt die Ausgleichsfläche alle oder nur einige Vorgaben?

o Ist die Ausgleichsfläche in einem guten Zustand?

3. Sollten bei Punkt 2 Defizite bestehen, bitten wir aufzuzeigen, wie diese behoben werden.

4. Wird es als Kompensationsmaßnahme angerechnet, wenn bereits versiegelte Flächen entsiegelt werden? Wenn ja, wie oft wird dies angewendet?

5. Wie groß sind jeweils die drei größten zeitlichen und räumlichen Distanzen zwischen der Baumaßnahme und der von ihr ausgelösten Kompensationsmaßnahme?

 

Antrag: Ausgleichsflächen bzw. Kompensationsmaßnahmen in München 2 –Transparenz und räumliche Nähe wahren

Alle Ausgleichsflächen, die durch Bauaktivitäten in München bedingt werden, müssen im Münchner Stadtgebiet liegen, soweit dies rechtskonform umsetzbar ist. Eine nahe gelegene Fläche, die ökologisch aufgewertet werden kann, ist dabei erste Wahl.

Alle Informationen über Ausgleichsflächen werden für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich, auch online, zugänglich gemacht.

Begründung:

Wird durch die Ausweisung von Baugebieten im Rahmen der Bauleitplanung, durch den Straßen-und Leitungsbau oder durch sonstige Vorhaben die Natur und Landschaft beeinträchtigt, muss die Kommune auf anderen Flächen Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen leisten. Die Aufwertung der ökologischen und klimatischen Qualität dieser Flächen soll die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft „ausgleichen“ und Rückzugsorte für Flora und Fauna schaffen.1

Sinnvollerweise sollten diese Ausgleichsflächen so nah wie möglich an jenen Baugebieten liegen, die sie ausgelöst haben. Alle Ausgleichsflächen, die durch Bauaktivitäten in München bedingt werden, sollten daher im Münchner Stadtgebiet geschaffen werden. Informationen zu den Kompensationsmaßnahmen sollten für interessierte Bürgerinnen und Bürger bequem, auch online, einsehbar sein.